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   BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21   

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BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21 (https://dejure.org/2021,35104)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2021 - 2 StR 104/21 (https://dejure.org/2021,35104)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21 (https://dejure.org/2021,35104)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 64 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, Widerspruch zur Gefährlichkeitsprognose nach § 64 StGB); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr zukünftiger hangbedingt begangener rechtswidriger Taten: bloße Wiederholungsmöglichkeit ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 64 S 2 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit bei hoher Blutalkoholkonzentration: Feststellung der erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens und der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Alkoholgewöhnung; positive Prognose des Behandlungserfolgs in einer Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 303
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 115/15

    Verminderte Schuldunfähigkeit (verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 3 âEUR° legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens zur Tatzeit nahe (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 104).

    (2) Zudem hat das Landgericht bei der von ihm im Zuge der gebotenen Gesamtwürdigung der rückgerechneten Blutalkoholkonzentration und der weiteren psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 104; Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526; vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634) des an "einer mittleren bis schweren Alkoholkonsumstörung (ICD-10: F 10.2)" leidenden Angeklagten maßgebliche Aspekte außer Acht gelassen.

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    (1) (a) Die Urteilsgründe lassen bereits offen, von welchem Tatzeitpunkt die Strafkammer - gegebenenfalls zugunsten des Angeklagten - ausgegangen ist, um unter Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 âEUR° zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 0, 2 âEUR° (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 314) eine maximale Blutalkoholkonzentration von ca. 2,8 âEUR° zu errechnen.
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    (2) Zudem hat das Landgericht bei der von ihm im Zuge der gebotenen Gesamtwürdigung der rückgerechneten Blutalkoholkonzentration und der weiteren psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 104; Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526; vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634) des an "einer mittleren bis schweren Alkoholkonsumstörung (ICD-10: F 10.2)" leidenden Angeklagten maßgebliche Aspekte außer Acht gelassen.
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    Die Aussicht auf einen Behandlungserfolg muss daher positiv festgestellt werden (vgl. st. Rspr. vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73 mwN; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 467/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    (2) Zudem hat das Landgericht bei der von ihm im Zuge der gebotenen Gesamtwürdigung der rückgerechneten Blutalkoholkonzentration und der weiteren psychodiagnostischen Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103, 104; Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526; vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634) des an "einer mittleren bis schweren Alkoholkonsumstörung (ICD-10: F 10.2)" leidenden Angeklagten maßgebliche Aspekte außer Acht gelassen.
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    Die Aussicht auf einen Behandlungserfolg muss daher positiv festgestellt werden (vgl. st. Rspr. vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73 mwN; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 467/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18

    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    Für die Frage der Wiederholungsgefahr ist eine umfassende Gesamtabwägung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18, juris Rn. 11).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    Eine alkoholische Beeinflussung mit der Folge erheblich verminderter Schuldfähigkeit ist indes weder zwingend noch regelmäßig von schweren ins Auge fallenden Ausfallerscheinungen begleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, juris).".
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    Die Aussicht auf einen Behandlungserfolg muss daher positiv festgestellt werden (vgl. st. Rspr. vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73 mwN; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschluss vom 4. November 2014 - 4 StR 467/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.05.2005 - 2 StR 160/05

    Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (verminderte; völlig aufgehobene; BAK;

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21
    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass die Steuerungsfähigkeit des Täters trotz erheblicher Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 2 StR 160/05, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 38, und vom 28. April 2009 - 4 StR 95/09, NStZ-RR 2009, 270).
  • BGH, 28.04.2009 - 4 StR 95/09

    Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Verfolgungsverjährung;

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 31/06

    Strafzumessung (Schärfung wegen des nichtigen Tatanlasses nicht bei

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

  • BGH, 09.10.2019 - 4 StR 367/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose: Voraussetzung der

  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 467/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung im Urteil)

  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 58/16

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe (Anrechnung von erlittener

  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 366/17

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Begehung sämtlicher

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Dabei hat die Kammer auch in den Blick genommen, dass äußerlich unauffälligem Verhalten, insbesondere dem Fehlen grobmotorischer Auffälligkeiten wie einem schwankenden Gangbild bei alkoholgewöhnten Personen nur ein beschränkter Beweiswert zukommt, da diese sich häufig noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.1988 - 1 StR 231/88 - NStZ 1988, 548; BGH, Beschluss vom 10.06.2021 - 2 StR 104/21 - BeckRS 2021, 23928; BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - 4 StR 187/07 - NStZ 2007, 696).
  • BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem

    Auch hat das Landgericht es versäumt, das Vorleben des Beschuldigten, namentlich den indiziell gegen seine Gefährlichkeit sprechenden Umstand, dass er trotz jahrelangen Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums bisher unbestraft ist, erkennbar in die gebotene Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen

    Die Entscheidung über die Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bleibt von der Aufhebung des Strafausspruchs unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21 Rn. 20).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei

    Diese reicht für die Annahme einer hinreichenden Erfolgswahrscheinlichkeit aber nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 5 StR 130/22, NStZ-RR 2022, 372; Beschluss vom 9. November 2021 - 5 StR 208/21 Rn. 7; Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21 Rn. 18; Ziegler in BeckOK-StGB, 55. Ed., § 64 Rn. 12; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 61 ff.; jew. mwN).
  • BGH, 31.08.2022 - 5 StR 130/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügt hierfür nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. November 2021 - 5 StR 208/21; vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21; BeckOK StGB/Ziegler, 53. Ed., § 64 Rn. 12; MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 61 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

    Damit ist die für die Anordnung erforderliche begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21 Rn. 19).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 126/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegungsanforderungen:

    Eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21; vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21) ist damit nicht hinreichend belegt.
  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 4/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Ermittlung der nicht abgeführten

    Sie wird von der Aufhebung des Ausspruchs zu den Einzelstrafen in den Fällen 1 bis 12 sowie der Gesamtstrafe nicht berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 478/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose eines

    Notwendig, aber auch ausreichend ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21, juris, Rn. 19; vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21, juris, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 343/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr der zukünftigen Begehung

    Eine bloße Wiederholungsmöglichkeit genügt nicht (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 104/21).
  • BGH, 30.03.2023 - 2 StR 479/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Gesamtschau,

  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • BGH, 16.03.2023 - 2 StR 481/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: § 64 StGB aF,

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